Arbeiten während einer Krankheit
Darf ein kranker Arbeitnehmer im Unternehmen seines Ehepartners mithelfen oder eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit für einen Dritten ausüben?
Während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls bleibt der Mitarbeiter an seine Sorgfalts- und Treuepflicht gebunden, was bedeutet, dass er seine Genesung nicht durch eine Tätigkeit verzögern darf, die mit seinem ärztlichen Attest unvereinbar ist. Die Ausübung einer bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit stellt eine Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht dar, die unter bestimmten Umständen eine fristlose Entlassung rechtfertigen kann, auch ohne vorherige Warnung.
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
- Ausübung einer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber während einer Arbeitsunfähigkeit
- Einhaltung der Sorgfalts- und Treuepflicht während einer Arbeitsunfähigkeit
- Verpflichtung, alles für die Genesung zu tun
- Ausübung von Tätigkeiten, die mit dem ärztlichen Attest unvereinbar sind.
- Arbeit für den Ehepartner während einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit
- Unbezahlte Nebentätigkeit bei einem Dritten
- Bruch des Vertrauensverhältnisses
- Rechtfertigungsgrund für eine fristlose Zulassung
- Fristlose Zulassung ohne vorherige Verwarnung