Digitale Überwachung im Schweizer Recht
Mit der Entwicklung der Technologie können Mitarbeitende heute einer fast absoluten und ständigen Kontrolle unterworfen werden. Videoüberwachung, GPS, Internet, Spyware ... wie weit ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin berechtigt, sie zu überwachen?
Die Überwachung eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz kann nicht nur Angst oder Stress verursachen, sondern auch seine Persönlichkeit verletzen. Sie kann somit gegen die Pflicht des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin verstoßen, die Persönlichkeit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit von Mitarbeitern.
- Überwachung eines Mitarbeiters und Beeinträchtigung seiner Gesundheit
- Einführung eines Überwachungsverfahrens
- Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
- Pflicht zur Information der Arbeitnehmer
- Praktische Voraussetzungen für die Einführung der Überwachung
- Gründe Ziele der Überwachung
- Überwachung des Verhaltens des Arbeitnehmers
- Anonyme und namentliche Überwachung der Internetnutzung
- Aufbewahrung oder Vernichtung der gesammelten Daten
- Strafrechtliche Sanktionen bei Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
- Verletzung der Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, Abmahnung und Entlassung