Lügen im Vorstellungsgespräch nach Schweizer Rec
Das Vorstellungsgespräch ist ein entscheidender Schritt für den Arbeitnehmer, um seinen Traumjob zu bekommen. Der Arbeitgeber möchte sichergehen, dass der Bewerber alle seine Anforderungen erfüllt, bevor er ihn einstellt. Aber Vorsicht, die Neugier des Arbeitgebers hat ihre Grenzen: Nicht alle Fragen sind zulässig.
Muss eine Bewerberin in einem Vorstellungsgespräch auf die Frage des Arbeitgebers antworten, ob sie schwanger ist oder plant, Kinder zu bekommen? Muss ein Bewerber eine Frage zu Vorstrafen oder zur finanziellen Situation beantworten? Was ist mit Führungskräften und leitenden Positionen?
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
- Vorstellungsgespräch
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Zulässigkeit von Fragen zum Privatleben des Bewerbers
- Recht des Bewerbers auf Lüge
- Fragen nach Vorstrafen und finanziellen Verhältnissen sind zulässig
- Zulässigkeit der Frage nach einer Schwangerschaft oder der Gesundheit der Bewerberin