Vorstellungsgespräch, die ganze Wahrheit, nichts als die Wahrheit
Das Vorstellungsgespräch ist der erste Kontakt mit einem Bewerber. Um sicher zu gehen, dass das Profil des Bewerbers den Anforderungen der Stelle entspricht, ist die Versuchung für das Unternehmen groß, ihn zu überprüfen. Aber Vorsicht, die Neugier des Arbeitgebers hat ihre Grenzen.
Während des Vorstellungsgesprächs darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Fragen stellen, die die Privatsphäre des Bewerbers betreffen. Dies gilt für Fragen über Vorstrafen, finanzielle Situation, Gesundheit des Bewerbers oder den Mutterschaftswunsch einer Bewerberin. Eine auf den ersten Blick persönliche Frage kann jedoch je nach der Stelle, für die sich der Bewerber bewirbt, gerechtfertigt sein.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Zulässigkeit von Fragen während eines Vorstellungsgesprächs
- Finanzielle Situation des Bewerbers
- Vorstrafen
- Strafregisterauszug und das Recht auf Vergessenwerden
- Wunsch nach Mutterschaft