Lüge bei der Einstellung und ihre Folgen im Schweizer Recht
Das Vorstellungsgespräch ist eine Schlüsseletappe, um den Job seiner Träume zu bekommen. Manchmal ist die Versuchung für den Bewerber groß, wichtige Fakten zu verschweigen oder sogar zu lügen. Wenn die Wahrheit ans Licht kommt, können die Konsequenzen für den Arbeitnehmer schwerwiegend sein.
In dem Wunsch, den Job zu bekommen, ist der Bewerber versucht, bestimmte Dinge wegzulassen oder sogar zu lügen. Darf er das? Welche Verantwortung tragen der Bewerber und der Arbeitgeber?
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Pflicht zur Wahrhaftigkeit
- Persönliche Situationen, die mit der Stellenbeschreibung unvereinbar sind
- Zulässige Fragen des Arbeitgebers
- Zulässigkeit einer Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft
- unzulässige Fragen
- Folgen einer Lüge nach einer zulässigen Frage
- Lüge im Anschluss an eine unzulässige Frage
- Verantwortung des Arbeitgebers und unzulässige Fragen