Neugierde des Arbeitgebers beim Vorstellungsgespräch
Vor der Einstellung eines Mitarbeiters ist die Versuchung für das Unternehmen groß, ihn unter die Lupe zu nehmen. Aber Vorsicht: Einige Fragen können seine Privatsphäre verletzen.
Beim Vorstellungsgespräch darf der Arbeitgeber dem Bewerber nicht alle Fragen stellen, die er möchte. Es dürfen nur Informationen erfragt werden, die mit der Eignung des Arbeitnehmers für die betreffende Stelle in Zusammenhang stehen. Fragen, die sich nicht auf die Arbeitsstelle beziehen und die Privatsphäre des Mitarbeiters verletzen, sind unzulässig. Dies ist u. a. bei Fragen zur Gesundheit des Mitarbeiters oder zu Vorstrafen der Fall. Ob Fragen, die in die Privatsphäre des Mitarbeiters eingreifen können, zulässig sind, hängt jedoch von der Stelle ab. Bestimmte private Informationen sind notwendig, um die Eignung für bestimmte Stellen zu erfüllen.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Fragen des Arbeitgebers während des Einstellungsverfahrens
- Fragen, die die Privatsphäre des Bewerbers beeinträchtigen könnten
- Fragen zur finanziellen Situation, zu Vorstrafen und zum Gesundheitszustand des Mitarbeiters
- Recht des Bewerbers, die Beantwortung bestimmter Fragen des Arbeitgebers zu verweigern
- Ordentliche oder fristlose Kündigung, wenn eine Lüge während des Vorstellungsgesprächs aufgedeckt wird