Vertrauensperson
Belästigung
Wenn ein/e Arbeitnehmer/in über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt feindselige Äußerungen oder Handlungen erfährt, die darauf abzielen, ihn/sie am Arbeitsplatz an den Rand zu drängen, handelt es sich um Mobbing.
Wenn ein/e Mitarbeiter/in belästigende Verhaltensweisen sexueller Art erfährt, die seine/ihre Würde verletzen, handelt es sich um sexuelle Belästigung.
Schutz der Persönlichkeit
Der Arbeitgeber muss die Gesundheit seiner Mitarbeiter/innen schützen. Belästigungssituationen können ihre Persönlichkeit beeinträchtigen und zu Arbeitsunfähigkeit oder Burnout führen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um solchen Situationen vorzubeugen und sie zu beenden.
Verfahren
Angesichts einer Situation von Mobbing oder sexueller Belästigung weiß der Mitarbeiter nicht immer, wie er reagieren oder an wen er sich wenden soll. Der Arbeitgeber muss ein Verfahren zur Lösung solcher Konflikte einrichten.
Vertrauensperson
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich eine unabhängige und neutrale Vertrauensperson vorsehen, der sich die Mitarbeiter anvertrauen können, wenn sie psychisch oder sexuell belästigt werden. Dieses System ist jedoch nicht unproblematisch.
Kann das eingerichtete Verfahren vorsehen, dass sich der/die Beschäftigte an seinen/ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Arbeitgeber wenden muss ? Muss die Vertrauensperson außerhalb des Unternehmens angesiedelt sein ? Welche Ausbildung und welche Eigenschaften muss die Vertrauensperson haben? Welche Maßnahmen kann sie vorschlagen, um Mobbing-Situationen zu beenden?
Die Einrichtung einer Vertrauensperson in kleinen und mittleren Unternehmen kann kostspielig sein. Ist sie in allen Unternehmen verpflichtend? Wie können die Kosten begrenzt werden?
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat eine echte Verpflichtung, ein Verfahren gegen Situationen sexueller Belästigung und Mobbing einzurichten.
Wenn er keine Vertrauensperson ernennt oder diese nicht die erforderlichen Merkmale erfüllt, kann der Arbeitgeber insbesondere im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haftbar gemacht werden. Außerdem kann ihm eine geeignete Vertrauensperson vorgeschrieben werden.