Variable Arbeitszeit
Grundsatz
Die Standardarbeitszeit ist die feste Arbeitszeit. Der Beginn und das Ende des Arbeitstages sowie die Pausen werden im Voraus festgelegt.
Feste Arbeitszeiten - eine längst vergangene Zeit?
Einige Unternehmen haben eine variable Arbeitszeit eingeführt, die auch als flexible Arbeitszeit bezeichnet wird. Sie soll insbesondere dazu dienen, dass die Beschäftigten Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können.
Im Rahmen der Gleitzeit gibt es geblockte und freie Arbeitszeiten. Außerhalb der vom Arbeitgeber vorgegebenen Zeiten kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung selbstständig einteilen. Er kann entscheiden, wann er morgens anfängt, wie lange seine Mittagspause dauert und wann er abends Feierabend macht.
Diese Flexibilität wird von den Beschäftigten häufig begrüßt. Auf der anderen Seite ist sie aber auch mit einigen Problemen verbunden.
Arbeitszeiterfassung
Bei flexiblen Arbeitszeiten ist die Gefahr des Missbrauchs nie weit entfernt. Manche Arbeitnehmer überspringen ihre Mittagspause, um früher zu gehen, sammeln Überstunden an oder leisten nicht die erforderlichen Arbeitsstunden.
Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten seiner Angestellten aufzuzeichnen.
Pausen- und Ruhezeiten
Das Arbeitsgesetz enthält zahlreiche Bestimmungen zu den vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten. Wenn der Arbeitgeber flexible Arbeitszeiten einführt, muss er dafür sorgen, dass die Angestellten ihre Pausen einlegen und die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten.
Er darf seinen Mitarbeitern keine absolute Freiheit gewähren, da er sonst Gefahr läuft, haftbar gemacht zu werden, wenn der Mitarbeiter diese gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält.
Überstunden
Der Mitarbeiter sammelt im Rahmen der Gleitzeit manchmal Plusstunden an. Es ist zu unterscheiden zwischen Überstunden, die vom Arbeitgeber verlangt werden, und Überstunden, die im Rahmen der Gleitzeit zusätzlich geleistet werden. Für den Ausgleich letzterer gelten besondere Regeln.
Arbeit auf Abruf
Bei der Arbeit auf Abruf legt sich der Arbeitgeber nicht auf die Dauer oder den Zeitpunkt der Arbeit des Arbeitnehmers fest. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich nach den Bedürfnissen des Arbeitgebers, der ihn zu bestimmten Aufgaben heranzieht.
Diese Form der Arbeit ist unsicher, da der Arbeitnehmer keine Einkommensgarantie hat. Er ist von den Anrufen seines Arbeitgebers abhängig. Diese Prekarität hat ihre Grenzen. Der Arbeitgeber kann nicht abrupt entscheiden, den Arbeitnehmer nicht mehr zu rufen.