Krankheit oder Unfälle während der Ferien
Die Ferien werden von Arbeitnehmern oft sehnlichst erwartet. Wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin krank wird oder einen Unfall erleidet, kann die Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen mit der Inanspruchnahme von Ferien unvereinbar sein.
Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin die Möglichkeit geben, sich zu erholen und die im Laufe des Jahres ausgeschiedene Müdigkeit abzubauen. Dieses aber kann gefährdet sein, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin während des Urlaubs krank wird oder einen Unfall erleidet. Damit der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sie zurückfordern kann, müssen bestimmte kumulative und einschränkende Bedingungen erfüllt sein.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Krankheit des Arbeitnehmers während des Urlaubs
- Dauer und Intensität der gesundheitlichen Beeinträchtigung
- Unmöglichkeit für den Arbeitnehmer, die von ihm geplante Tätigkeit auszuüben.
- Bedingungen, um den genehmigten Urlaub abzuholen
- Meldepflicht und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit