Die rechtlichen Feinheiten der Krankheit
Kranke Arbeitnehmer sind vor Kündigungen zur Unzeit geschützt. Die Umsetzung dieses Schutzes umfasst viele Feinheiten.
Arbeitnehmer(innen), die wegen Krankheit krankgeschrieben sind, genießen eine Schutzfrist gegen Kündigungen zur Unzeit, deren Dauer von den Dienstjahren im Unternehmen abhängt. Eine Kündigung, die während dieser Zeit ausgesprochen wird, ist ungültig.
Die Frage nach der Anwendung dieses Schutzes stellt sich, wenn der Mitarbeiter während der Kündigungsfrist nur ein oder zwei Tage krank ist oder wenn er trotz einer unbedeutenden Krankheit wie einer Erkältung oder Halsentzündung dennoch zur Arbeit kommt.
Schwieriger ist die Frage, wenn ein(e) Arbeitnehmer(in) nichts von seiner/ihrer Krankheit weiß und erst nach Ablauf der Kündigungsfrist herausfindet, dass er/sie zum Zeitpunkt der Kündigung krank war. Dies gilt z. B. für einen Mitarbeiter, der erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfährt, dass er am Tag der Kündigung an Leukämie erkrankt war.
Dieser Artikel entwickelt die folgenden Themen:
- Schutz vor Kündigung zur Unzeit
- Dauer der Kündigungsschutzfrist
- Aussetzung der Kündigungsfrist
- Kurzfristige und unbedeutende Krankheit
- Arbeitnehmer/in, der/die nicht sofort von seiner/ihrer Krankheit erfährt
- Arbeitsunfähigkeit rückwirkend festgestellen