Die Nuancen des Kündigungsschutzes bei Krankheit
Umsetzung dieses Schutzes umfasst viele Feinheiten, insbesondere bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, kurzer oder unbedeutender Krankheit oder wenn der Mitarbeiter nicht weiß, dass er krank ist.
Nach der Probezeit sieht das Obligationenrecht einen Kündigungsschutz bei Krankheit vor, dessen Dauer je nach Anzahl der Dienstjahre variiert. Die Kündigung ist nichtig, wenn sie während einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird. Die Kündigungsfrist wird ausgesetzt, wenn die Krankheit nach der Kündigung, aber vor dem Ende der Kündigungsfrist ausbricht.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Dauer des Kündigungsschutzes
- Teilweise oder kurzzeitige Arbeitsunfähigkeit
- Situation bei der Entlassung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin, der oder die nichts von seiner oder ihrer Krankheit weiß
- unbedeutende Krankheit
- Schutz bei Arbeitsunfähigkeit, die auf einen Arbeitsplatz beschränkt ist
- sexuelle Belästigung und Mobbing