Unfall
Sicherheit am Arbeitsplatz
Artikel 6 ArG verpflichtet den Arbeitgeber, die Maßnahmen zu ergreifen, die billigerweise von ihm verlangt werden können, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Je nach den Umständen muss er das Tragen von Helmen oder Sicherheitsausrüstungen vorschreiben.
Er muss auch eine Betriebsordnung oder eine Sicherheitsrichtlinie erstellen und Anweisungen erteilen, insbesondere wenn die Beschäftigten gefährliche Geräte verwenden. Wenn der Arbeitnehmer sich weigert, diese Anweisungen zu befolgen, muss der Arbeitgeber unbedingt reagieren.
Religion und Unfallrisiko
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Religionsfreiheit des Arbeitnehmers zu respektieren. Wenn der Mitarbeiter jedoch aus religiösen Gründen fastet, ist er manchmal nicht in der Lage, seine Arbeit zu verrichten und riskiert Unfälle. Wie sollte der Arbeitgeber in einer solchen Situation reagieren?
Unfähigkeit, einen Beruf auszuüben
Nach einem Unfall ist ein Maurer definitiv nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm eine Arbeit zu geben, die seinem Gesundheitszustand entspricht, oder kann er den Vertrag kündigen?
Freiwilligenarbeit
Die Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere für die Unfallversicherung, werden grundsätzlich vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen. Wenn ein Freiwilliger unentgeltlich Leistungen erbringt, ist er sehr oft nicht gegen Unfall versichert, insbesondere wenn er neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.
Reduzierung des Urlaubsanspruchs
Wenn ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit von seiner Arbeit abwesend ist, sammelt er weniger Berufsermüdung an. Das Gesetz erlaubt es dem Arbeitgeber, den Urlaubsanspruch zu kürzen, insbesondere wenn der Mitarbeiter aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig ist.
Eine Kürzung des Urlaubsanspruchs ist nicht möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nur von kurzer Dauer ist. Dasselbe gilt nicht, wenn der Unfall durch das Verschulden des Arbeitnehmers verursacht wurde, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenkonsum.
Firmencocktail
Bei Firmenfeiern ist die Stimmung lockerer und es ist nicht ungewöhnlich, dass Gläser mit Champagner aneinander klirren. Trotz dieser festlichen Stimmung handelt es sich um eine geschäftliche Veranstaltung. Tanzen auf dem Cafeteria-Tisch, Fahren unter Alkoholeinfluss, Schlägereien... Der Arbeitgeber kann für Unfälle haftbar gemacht werden, die passieren können, wenn die Angestellten zu viel Alkohol trinken.
Alkohol am Arbeitsplatz
Die Einnahme von Drogen oder Alkohol am Arbeitsplatz oder vor dem Besuch des Arbeitsplatzes kann sehr problematisch sein. Der Arbeitnehmer kann schwere Unfälle verursachen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei einem Verdacht auf Alkoholkonsum zu reagieren. Je nach Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Drogentest durchführen lassen. Bei nachgewiesenem Alkoholkonsum kann er den Arbeitnehmer verwarnen oder sogar fristlos kündigen. Aber Vorsicht! Das Risiko einer ungerechtfertigten Kündigung ist nicht ausgeschlossen, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitnehmer in Wirklichkeit Alkoholiker oder drogenabhängig ist.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung versichert Mitarbeiter, wenn sie aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig sind. Sie zahlt diesen Mitarbeitern dann Tagessätze. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da die Deckung durch die Unfallversicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Mitarbeiter, die nur zu einem geringen Prozentsatz arbeiten oder ein Sabbatical nehmen, sind möglicherweise nicht versichert.
Pflichten des Arbeitgebers
Wenn ein Arbeitnehmer nicht durch die Unfallversicherung gedeckt ist, bedeutet das nicht, dass er keinen Anspruch auf seinen Lohn hat, wenn er aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig wird. Der Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, ihm seinen Lohn zu zahlen, allerdings nur für eine begrenzte Zeit.
Arbeit auf Abruf
Arbeit auf Abruf ermöglicht es dem Arbeitgeber, bei Arbeitsüberlastung eine Arbeitskraft zur Verfügung zu haben. Diese Art von Arbeit bringt den Arbeitnehmer in eine unsichere Lage, da er nicht weiß, wie viele Stunden er arbeiten wird und welchen Lohn er erhalten wird. Je nach Beschäftigungsgrad des Arbeitnehmers auf Abruf ist dieser manchmal nicht durch die Unfallversicherung gedeckt. Im Falle einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitraums, in dem er die Dienste des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Abruf für eine begrenzte Zeit den Lohn zu zahlen.
Unbezahlter Urlaub
Während eines Sabbaticals verfällt der Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Die Unfallversicherung sieht jedoch vor, dass sie eine bestimmte Zeit nach dem Ende des Lohnanspruchs des Arbeitnehmers endet. Ein gewissenhafter Mitarbeiter sollte sich informieren, bevor er sich auf die ersehnte Weltreise begibt! Unter bestimmten Bedingungen kann er seine Unfallversicherung verlängern.
Urlaubsunfall
Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Der Mitarbeiter soll sich von der im Laufe des Jahres angesammelten Müdigkeit erholen können und freie Zeit haben, um sich den Aktivitäten seiner Wahl widmen zu können.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Unfall erleidet, kann er sich nicht unbedingt ausruhen. Unter bestimmten Bedingungen kann er seine Urlaubstage zurückerhalten.
Ärztliches Attest
Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Im Falle eines Unfalls wird er in der Regel ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber kann Zweifel an der Richtigkeit dieses Attests haben, insbesondere wenn er den Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit erwischt, die mit seinem Gesundheitszustand unvereinbar ist. Er kann und muss schnell handeln, wenn er seine Interessen wahren will.
Kündigungsschutz
Ein Mitarbeiter, der einen Unfall erleidet, hat aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nur geringe Chancen, eine neue Stelle zu finden. Er ist vor Kündigungen zur Unzeit geschützt. Die Dauer dieses Schutzes hängt von den Dienstjahren des Mitarbeiters ab.
Wintersport
Mit dem Einzug des Winters betreiben viele Arbeitnehmer Wintersport. Dadurch erhöht sich das Unfallrisiko.
Der Arbeitgeber könnte versucht sein, seinen Mitarbeitern Anweisungen zu geben, bestimmte riskante Sportarten nicht auszuüben. Ist er dazu berechtigt?
Pausen
Pausen ermöglichen es dem Arbeitnehmer, seine Batterien aufzuladen und sich zu verpflegen. Sie sollten den Arbeitstag unterbrechen. Pausen sind wichtig, um das Risiko von Unfällen aufgrund von Übermüdung oder Unaufmerksamkeit zu verringern. Problematisch kann es werden, wenn die Pausen durch Arbeit unterbrochen werden...