Der Gral des ärztlichen Zeugnisses
Es gibt viele Situationen, in denen der Arbeitgeber berechtigt ist, die Begründetheit eines ärztlichen Attests anzuzweifeln. Die Anfechtung seiner Beweiskraft erfolgt nach genauen Regeln.
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen.
Das ärztliche Zeugnis ist jedoch kein absolutes Beweismittel. Seine Beweiskraft kann in Frage gestellt werden, wenn der Arbeitgeber über ernsthafte und konkrete Zweifel verfügt. In dieser Situation kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen einer Untersuchung beim Vertrauensarzt des Unternehmens unterziehen. Das Ergebnis der Untersuchung kann Auswirkungen auf den Lohn des Arbeitnehmers haben.
Auch die Zulassung rückwirkender ärztlicher Bescheinigungen wirft viele Fragen auf, da diese regelmäßig nach einer Entlassung ausgehändigt werden. Die Zulassung von rückwirkend ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen unterliegt in der Praxis restriktiven Bedingungen.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
- Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
- Infragestellung der Beweiskraft des ärztlichen Zeugnisses
- Prüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertrauensarzt des Arbeitgebers
- unbegründete Arbeitsunfähigkeit
- Zulassung und Begründetheit eines rückwirkenden ärztlichen Zeugnisses.