Üblicher Urlaub

Definition

Üblicher Urlaub ist Urlaub, der vom Arbeitgeber gewährt wird, wenn bei einem Mitarbeiter besondere persönliche oder wichtige familiäre Ereignisse anstehen. Die Hochzeit eines Mitarbeiters, die Geburt seines Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen oder auch ein Umzug können Anlass für einen solchen Urlaub sein.

Dauer

Zwischen dem Privatleben des Mitarbeiters und den wirtschaftlichen und organisatorischen Interessen des Unternehmens muss ein Gleichgewicht gefunden werden. Die Dauer dieses üblichen Urlaubs ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden durch Gesamtarbeitsverträge, individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder durch die Gepflogenheiten im Unternehmen oder in der Branche festgelegt.

Bei der Geburt oder dem Tod eines Kindes kann die Dauer des üblichen Urlaubs im Vergleich zur Bedeutung eines solchen Ereignisses sehr kurz erscheinen. Die Lösungen sind nicht immer angemessen.

Vaterschaftsurlaub

Im Jahr 2020 wurde ein Vaterschaftsurlaub vom Schweizer Volk angenommen. Ab dem 1. Januar 2021 hat ein Vater nach der Geburt seines Kindes das Recht auf einen Vaterschaftsurlaub von einigen Tagen. Er wird während dieser Zeit freie Tage erhalten und Erwerbsausfallentschädigungen beziehen.

Bevor das Gesetz über den Vaterschaftsurlaub verabschiedet wurde, war in Tarifverträgen, Betriebsordnungen und Arbeitsverträgen häufig ein üblicher Urlaub für die Geburt eines Kindes vorgesehen. Dieser in diesen Regelungen vorgesehene Urlaub ist oft besonders kurz.

Gehalt

Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf diesen üblichen Urlaub hat, regelt das Gesetz nicht die Frage der Bezahlung. Tarifverträge oder eine Vereinbarung zwischen den Parteien können eine Lösung vorsehen. Andernfalls haben einige Mitarbeiter während dieser Zeit keinen Anspruch auf ihr Gehalt.