14 Jul., 2023 von Marianne Favre Moreillon

Internet am Arbeitsplatz, von der Überwachung bis zur Entlassung bei Missbrauch

14 Jul., 2023 von Marianne Favre Moreillon

Das Internet ist zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel geworden, das sowohl die Produktivität als auch die Rentabilität von Unternehmen massiv gesteigert hat. Die meisten Arbeitnehmer verfügen über einen Internetanschluss, um ihre Aufgaben zu erledigen. Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin jedoch seine oder ihre Arbeitszeit nutzt, um privat im Internet zu surfen, wird es heikel.

Immer mehr Unternehmen zielen darauf ab, gegen das Aufrufen von Pornoseiten während der Arbeit vorzugehen. Ein Arbeitgeber, der den Zugriff auf solche Seiten verbieten möchte, ist gezwungen, die Internetaktivitäten seiner Angestellten zu überwachen. Er muss sich dabei an ein strenges Verfahren halten.

In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Schutz der persönlichen Daten des Arbeitnehmers
  • Bedingungen und Verfahren für die Einrichtung der Überwachung
  • Internetrichtlinie
  • Überwachungsverfahren
  • Anonyme und namentliche Überwachung
  • Besuch von Pornoseiten am Arbeitsplatz und fristlose Entlassung
  • Nichteinhaltung des Überwachungsverfahrens und der Verantwortung des Arbeitgebers
  • Verletzung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers

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