Wege-/Transportzeit
Definition
Als Fahrzeit gilt die Zeit, die für die Reise zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem üblichen Arbeitsort oder dem Zielort bei Geschäftsreisen aufgewendet wird.
Arbeitszeit
Arbeitszeit wird definiert als der Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, entweder direkt durch die Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben oder indirekt durch die Verbringung von Zeit im Interesse des Unternehmens. Bei Fahrtzeiten ist die Frage, ob es sich dabei um Arbeitszeit handelt, die vergütet werden muss, oftmals heikel.
Besondere Situationen
Muss der Arbeitnehmer während der Fahrt zum üblichen Arbeitsort bezahlt werden? Wie verhält es sich, wenn er zu einer Niederlassung des Unternehmens in der Schweiz oder zu einem Kunden fahren muss?
Wenn der Mitarbeiter auf Geschäftsreise im Ausland ist, kann die Reisezeit besonders lang sein, insbesondere wenn es sich um Flüge zu einem Ziel außerhalb Europas handelt. Wie ist daher die für die Fahrt aufgewendete Zeit zu verbuchen? Gilt dies auch, wenn der Arbeitnehmer die Gelegenheit nutzt, um im Flugzeug oder im Zug zu arbeiten?