Stress am Arbeitsplatz
Begriff
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit und die Gesundheit, sowohl die körperliche als auch die psychische, seiner Mitarbeiter zu schützen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass der Mitarbeiter bei der Arbeit nicht unter zu viel Stress steigt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Stresssituationen zu ergreifen, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer tatsächlich einen Burnout erleidet oder arbeitsunfähig wird.
Burnout
Stress am Arbeitsplatz kann, wenn er über einen bestimmten Zeitraum anhält, zu Burnout führen. Dieser Burnout ist durch einen schweren Zustand der Überforderung am Arbeitsplatz gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer ist emotional erschöpft und hat das Gefühl, seinen beruflichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.
Die Situationen, die zu einem Burnout führen können, sind vielfältig. Chronische Arbeitsüberlastung, ständiger und lang anhaltender Druck, der auf den Arbeitnehmer ausgeübt WIRD, ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer jederzeit kontaktiert... Wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen Burnout ergreift, kann er haftbar gemacht werden.
Arbeitszeiten
Überstunden sind manchmal notwendig, wenn vorübergehend mehr Arbeit anfällt. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sie zu leisten.
Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass diese Situation länger andauert und Stress für den Arbeitnehmer verursacht. Er muss auch die gesetzlichen Ruhezeiten und Pausen des Mitarbeiters einhalten. Die Forderung, dass der Mitarbeiter jederzeit erreichbar sein muss und dass er zu jeder Tages- und Nachtzeit Akten bearbeiten muss, ist verboten.
Mobbing und sexuelle Belästigung
Wenn Kolleginnen und Kollegen durch häufig wiederholte und anhaltende Äußerungen oder Verhaltensweisen eine Person am Arbeitsplatz isolieren oder gar ausschließen, handelt es sich um Mobbing. Sexuelle Belästigung ist ein belästigendes Verhalten sexueller Natur, das die Würde des Arbeitnehmers verletzt.
Ein solches Verhalten kann für den Arbeitnehmer erheblichen Stress verursachen. Mit der Zeit kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage fühlen, an seinen Arbeitsplatz zurückkehren oder seine beruflichen Pflichten nachkommen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches Verhalten zu verhindern. Er muss eine Richtlinie erlassen und das Verfahren vorsehen, das im Falle einer Belästigung am Arbeitsplatz zu befolgen ist. Im Falle einer Situation sexueller Belästigung oder Mobbing muss der Arbeitgeber unbedingt reagieren. Andernfalls riskiert er, haftbar gemacht zu werden, insbesondere im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Einer Entlassung des Arbeitnehmers, der Opfer der Belästigung geworden ist.
Maßnahmen
Die Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen kann, um Stress am Arbeitsplatz zu vermeiden, sind zahlreich und vielfältig. Er kann und muss ein Verfahren einführen, um Situationen sexueller Belästigung und Mobbing zu vermeiden. Er muss auch die Arbeit so organisieren, dass sie den Mitarbeitern so wenig Stress wie möglich verursacht. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, Sport zu fördern, sei es am Arbeitsplatz oder außerhalb, da sich dies positiv auf den Stresspegel und die Produktivität der Mitarbeiter auswirkt.