Wie steht es um das Streikrecht?
Die Genfer Bevölkerung litt im November unter einem Generalstreik des Personals der öffentlichen Verkehrsmittel. Eine Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme des Streikrechts in der Schweiz vorzunehmen.
Das Streikrecht ist in Artikel 28 der Bundesverfassung verankert. Es ist die ultima ratio der Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen. Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Streik rechtmäßig ist.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Streikrecht (Art. 28 BV)
- Rechtmäßigkeit eines Streiks
- von einer Gewerkschaft unterstützte Aktion
- Art der Forderungen der Beschäftigten
- Tarifvertrag und Arbeitsfrieden
- Verhältnismäßigkeit des Streiks
- gesetzliches Streikverbot
- Folgen eines Streiks
- Haftung des Arbeitnehmers im Falle eines unzulässigen Streiks
- Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Streikenden