Kündigung nach Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub, Vorsicht vor missbräuchlicher Kündigung!
3 Mai, 2023 von
Die Kündigung einer Mitarbeiterin nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub ist heikel und kann schnell als missbräuchlich betrachtet werden. Worauf muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin achten?
Die Befürchtungen des Arbeitgebers nach einer Niederkunft sind real: häufigere Abwesenheiten, weniger Flexibilität bei der Arbeitszeit, Verweigerung von Überstunden, Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs durch einen Stillurlaub oder Antrag auf Reduktion des Beschäftigungsgrades.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Diskriminierungsverbot (Art. 3 GlG)
- Schutz vor Kündigungen zur Unzeit
- missbräuchliche Kündigung
- Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft oder der familiären Situation
- objektive Gründe für eine Kündigung
- Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit
- Sanktionen bei einer missbräuchlichen Kündigung