Die relative Privatsphäre in sozialen Netzwerken
Soziale Netzwerke sind Teil des Lebens eines jeden Menschen. Wenn die Nutzung dieser Netzwerke in das Berufsleben eindringt, kann dies das Image des Unternehmens gefährden. Die Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsrecht werden erläutert.
Soziale Netzwerke, die ursprünglich dazu gedacht waren, die Kommunikation unter Gleichaltrigen zu erleichtern, sind häufig Schauplatz von Abrechnungen und unangemessenen Äußerungen. Der Mitarbeiter riskiert viel, wenn seine Äußerungen seinen Chef oder Arbeitskollegen betreffen.
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
- unangemessene Äußerungen in sozialen Netzwerken
- Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers
- Sorgfalts- und Treuepflicht
- Image und Ruf des Unternehmens
- Wahrung der Ehre des Arbeitgebers
- verleumderische oder beleidigende Äußerungen und strafrechtliche Folgen
- Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- "Googeln" von Bewerbern für eine Arbeitsstelle