Selbstständige Tätigkeit
Definition
Der Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist nicht immer leicht zu definieren. Er steht im Gegensatz zum Begriff der unselbstständigen oder abhängigen Erwerbstätigkeit. Die Kriterien zur Unterscheidung dieser beiden Begriffe sind unterschiedlich. Manche Situationen können zwischen beiden liegen.
Unterordnung
Der Arbeitnehmer muss die Richtlinien und Anweisungen seines Arbeitgebers genau befolgen. Der Selbstständige hingegen unterliegt in der Regel keiner so weitreichenden Unterordnungspflicht. Sein Auftraggeber kann ihm allgemeine Anweisungen geben, aber der Selbstständige bleibt grundsätzlich frei, seine Arbeit so zu organisieren, wie er es für richtig hält. Die Grenze ist oft fließend.
Organisation
Hinter der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit steht oft der Wunsch, sein eigener Chef sein zu können und seine Arbeit so zu organisieren, wie man es für richtig hält. Arbeitszeiten, die Freiheit, einen Kunden anzunehmen oder abzulehnen... Was ist mit Arbeitnehmern, die einen großen Handlungsspielraum haben, aber am Ende des Monats ein Gehalt erhalten? Dieses Kriterium allein ist nicht entscheidend.
Wirtschaftliche Risiken
Der Selbstständige handelt in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ein Kunde, der abspringt? Ein Mangel an Kunden? Ein Mangel an Rohstoffen? Der Selbstständige kann mit seiner Tätigkeit Gewinne erzielen, aber er trägt auch die wirtschaftlichen Risiken.
Beginn der selbstständigen Tätigkeit
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möchte sich ein Angestellter manchmal selbstständig machen. Der Beginn einer selbstständigen Tätigkeit ist alles andere als einfach. Die bloße Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde, bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer von allen Verpflichtungen gegenüber seinem früheren Arbeitgeber entbunden ist.
Vertraulichkeit
Der ehemalige Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vertraulichkeit verpflichtet, selbst wenn es keine Vertraulichkeitsklausel im Arbeitsvertrag gibt. Er darf vertrauliche Informationen, von denen er während seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer Kenntnis erlangt hat, nicht für sich selbst verwenden.
Kunden
Ein neuer Selbstständiger versucht, einen Kunden seines früheren Arbeitgebers davon zu überzeugen, ihm zu folgen, und bietet ihm einen günstigeren Vertrag an. Ein solches Verhalten kann unter Umständen als unlauterer Wettbewerb eingestuft werden.
Wettbewerbsverbotsklausel
Ein Arbeitnehmer, der Kenntnis vom Kundenstamm, von Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen seines Arbeitgebers erhalten hat, kann sich unter bestimmten Bedingungen verpflichten, nicht mit seinem früheren Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten. Der neue Selbstständige muss darauf achten. Wenn er gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, kann er schwer bestraft werden.