Schwarzarbeit

Begriff

Schwarzarbeit ist jede bezahlte Tätigkeit, die unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen ausgeübt wird, z. B. Bestimmungen über Arbeitsgenehmigungen, im Steuerbereich oder bei den verschiedenen Sozialversicherungen. 

In der Praxis ist es für Arbeitgeber mit nur wenigen Angestellten oder für Privathaushalte manchmal schwierig, gerecht zu handeln. Wenn der Arbeitgeber nicht alle Sozialversicherungsbeiträge zahlt, keine Arbeitserlaubnis für seinen Mitarbeiter erhält oder den Mitarbeiter nicht bei den Steuerbehörden anmeldet: Dann handelt es sich um Schwarzarbeit. Besonders betroffen sind Putzfrauen und Kinderbetreuerinnen.

Dasselbe kann passieren, wenn Nachbarn sehr regelmäßig Leistungen austauschen, z. B. Putzen gegen Gartenpflege, ohne dies den Steuerbehörden zu melden.

Gesetz gegen Schwarzarbeit

Um dieses Problem zu bekämpfen, wurde ein Gesetz gegen Schwarzarbeit verabschiedet. Dieses Gesetz soll Anreize schaffen und es dem Arbeitgeber erleichtern, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn das Jahresgehalt des Arbeitnehmers einen geringen Betrag nicht überschreitet.

Das Gesetz ist auch repressiv und sieht eine Reihe von Sanktionen vor, die gegen einen Arbeitgeber verhängt werden können, der einen Schwarzarbeiter beschäftigt. Die daraus resultierenden Geldstrafen können sich auf mehrere Tausend Franken belaufen.