9 Feb., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Referenzeinholung nach Schweizer Recht

9 Feb., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ist die Referenzeinholung der letzte Schritt, um den Traumjob zu bekommen. Kann der potenzielle Arbeitgeber ohne weiteres einen früheren Chef kontaktieren? Kann der Arbeitgeber von dem abweichen, was er im Arbeitszeugnis erwähnt hat?

Im Arbeitsrecht wird die Verarbeitung von persönlichen Daten während des Vorstellungsgesprächs und bei der Referenzeinholung durch den Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers eingeschränkt. Eine Referenzeinholung unterliegt strengen Regeln und Bedingungen. Der ehemalige Chef darf bei einer Referenzeinholung nicht alles sagen, da er sonst haftbar gemacht werden kann. 

In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Persönliche Daten und Schutz der Persönlichkeit
  • Zulässige Fragen
  • Referenzeinholung und Zustimmung des Arbeitnehmers
  • Negative Referenzen und Verantwortung des ehemaligen Arbeitgebers

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