Vollmacht/Bevollmächtigung

Problematik

Wenn ein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht hat, ist es für den Arbeitgeber unmöglich, alles allein zu regeln. Er braucht vertrauenswürdige Mitarbeiter, die das Unternehmen repräsentieren. Je nach den Bedürfnissen des Unternehmens und der Hierarchiestufe des Mitarbeiters räumt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mehr oder weniger weitgehende Vertretungsbefugnisse ein.

Unterscheidung

Der Handlungsbevollmächtigte und der Prokurist weisen gewisse Ähnlichkeiten auf. Beide haben das Recht, das Unternehmen zu vertreten und in seinem Namen bestimmte Rechtshandlungen vorzunehmen. Das Unternehmen ist grundsätzlich an die Handlungen des Prokuristen und des Handlungsbevollmächtigten gebunden. Der Unterschied zwischen diesen beiden gängigen Figuren des Unternehmens liegt im Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse.

Handelsbevollmächtigter

Der Handelsbevollmächtigte kann den Arbeitgeber nur bei den üblichen Rechtsgeschäften des Unternehmens vertreten. Ein Verkäufer kann einen Artikel des Unternehmens verkaufen, aber er kann in der Regel nicht im Namen des Arbeitgebers einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Der Arbeitgeber kann ihm in bestimmten Situationen ausnahmsweise eine ausdrückliche Genehmigung erteilen.

Prokurist

Der Prokurist hat eine viel umfassendere Vertretungsbefugnis. Er kann alle Handlungen vornehmen, die nicht gegen den Zweck der Gesellschaft verstoßen.

Die Befugnisse des Prokuristen sind jedoch nicht unbegrenzt. Verträge mit Lieferanten, Verkauf von Immobilien, Kreditaufnahme... Manchmal muss er eine besondere Genehmigung des Arbeitgebers einholen, bevor er bestimmte Rechtshandlungen vornehmen kann.

Handelsregister

Der Prokurist muss in der Regel im Handelsregister eingetragen sein. Der Arbeitgeber kann dort bestimmte Beschränkungen der Vertretungsbefugnis des Arbeitnehmers angeben.

Diese öffentliche Eintragung kann wichtige Folgen haben, insbesondere für das Schicksal des Vertrags, wenn der Bevollmächtigte einen Vertrag abschließt, der über seine Vollmachten hinausgeht.

Entzug von Vollmachten

Wenn der Arbeitgeber das Vertrauen in den Bevollmächtigten verliert, kann er versucht sein, alle seine Rechte zur Vertretung des Unternehmens zu entziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er feststellt, dass der Bevollmächtigte seine Befugnisse weit überschreitet.

Dabei handelt es sich um eine schwerwiegende einseitige Änderung des Arbeitsvertrags. Der Arbeitnehmer kann unter bestimmten Bedingungen den Arbeitsvertrag aus wichtigen Gründen sofort beenden. 

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