Persönlichkeitsschutz
Begriff
Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter respektieren und schützen. Diese Pflicht des Arbeitgebers ist besonders umfassend und besteht auch während eines Sabbaticals.
Vorstellungsgespräch
Die Pflicht des Arbeitgebers beginnt bereits beim Vorstellungsgespräch.
Der Arbeitgeber muss die Privatsphäre des Bewerbers respektieren. Fragen zu einer möglichen Schwangerschaft, zum Strafregister oder auch zum Gesundheitszustand können ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der angestrebten Stelle stehen.
Die Suche nach Informationen über den Bewerber im Internet kann problematisch sein. Das Einholen von Referenzen bei früheren Arbeitgebern kann die Persönlichkeit des Bewerbers verletzen, es sei denn, er stimmt dem zu.
Auszubildende
Der Arbeitgeber hat eine verstärkte Pflicht, die Persönlichkeit von jungen Arbeitnehmern und Auszubildenden zu schützen, insbesondere beim Vorstellungsgespräch. Er muss dafür sorgen, dass sie keine Arbeiten oder Arbeitszeiten verrichten, die ihre Gesundheit beeinträchtigen könnten. Während des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Auszubildende keinen schlechten Einflüssen innerhalb des Unternehmens ausgesetzt ist.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Pflicht des Arbeitgebers, für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen, ist besonders weit gefasst. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitnehmer keinen extremen Temperaturen ausgesetzt sind, dass sie ihre Pausen einhalten, die Sicherheitsausrüstung tragen und nicht dem Passivrauchen ausgesetzt sind.
Diese Pflicht besteht auch bei Betriebsfeiern fort. Wenn Alkohol im Spiel ist, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden, wenn er keine Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ergreift.
Liebe am Arbeitsplatz
Liebesbeziehungen und Arbeit passen selten zusammen. Der Arbeitgeber ist versucht, den einen oder anderen instabilen Mitarbeiter zu entlassen, um die Probleme zu vermeiden, die durch Streitigkeiten entstehen könnten. Er muss wachsam sein, da er in einer solchen Situation in das Privatleben der beiden eingreift.
Burnout
Wenn Neueinstellungen eingefroren werden oder Mitarbeiter krank sind, neigen die Mitarbeiter dazu, Überstunden anzuhäufen. Führungskräfte arbeiten manchmal bis zur Erschöpfung und auf Kosten ihres Privatlebens. Solche Situationen können zu Überforderung oder sogar zu Burnout führen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen.
Pandemie/Epidemie/Covid-19
Bei Pandemien wie Covid-19 muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen und die Ausbreitung von Krankheiten zu begrenzen. Er muss besonders auf seine Beschäftigten achten, die eine schwache Gesundheit haben. Eine Impfpflicht, um die Ausbreitung des Virus im Unternehmen zu verhindern, bleibt jedoch sehr heikel, auch wenn es darum geht, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Die Entscheidung des Mitarbeiters, ob er sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte oder nicht, ist Teil seiner persönlichen Freiheit, die in der Bundesverfassung garantiert ist. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber jedoch nur dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn diese Arbeitsverhinderung nicht auf ein Verschulden des Mitarbeiters zurückzuführen ist. Die Frage, ob ein Mitarbeiter, der sich aus freien Stücken nicht impfen lassen will, Anspruch auf seinen Lohn hat, wenn er positiv getestet wird, ist heikel.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sind einige Länder besonders betroffen und stellen Risikogebiete dar. Der Arbeitgeber kann seinen Angestellten grundsätzlich nicht verbieten, in diese Länder zu reisen. Der Arbeitnehmer muss jedoch die Folgen eines solchen Verhaltens allein tragen.
Strafrechtliches Vergehen
Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter des Diebstahls verdächtigt, muss er eine Untersuchung einleiten, bevor er Sanktionen gegen den Mitarbeiter ergreift. Andernfalls riskiert er, dass sein beruflicher Ruf ungerechtfertigt geschädigt wird und er somit haftbar gemacht werden kann.
Drogen und Alkohol
Der Konsum von Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz kann die Sicherheit der Beschäftigten ernsthaft gefährden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Aber Vorsicht! Die Durchführung eines Drogentests unterliegt strengen Gültigkeitsbedingungen. Ebenso kann die Entlassung eines alkohol- oder drogenabhängigen Arbeitnehmers heikel sein.
Überwachung von Arbeitnehmern
Die Installation eines Überwachungssystems kann die psychische Gesundheit der Mitarbeiter belasten, die sich manchmal beobachtet fühlen können. Der Arbeitgeber muss unbedingt ein bestimmtes Verfahren einhalten, damit die Persönlichkeit seiner Angestellten nicht verletzt wird.
Aufnahmen am Arbeitsplatz
Manchmal ist es für einen Arbeitnehmer verlockend, ein Beurteilungsgespräch unauffällig aufzuzeichnen oder einen Vorgesetzten zu filmen, der gerade dabei ist, eine Straftat zu begehen. Solche Aufnahmen werden in den meisten Fällen die Persönlichkeit der Gesprächspartner verletzen und können eine strafbare Handlung darstellen.
Recht auf Zugang zur Personalakte
Der Arbeitgeber muss persönliche und manchmal sensible Daten über seinen Arbeitnehmer sammeln. Der Arbeitnehmer hat das Recht, Zugang zu seiner Personalakte zu erhalten und eine Kopie davon zu bekommen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber den Zugang verweigern, insbesondere wenn der Arbeitnehmer versucht, Beweise für ein Verfahren gegen ihn zu sammeln.
Mobbing/Sexuelle Belästigung/Arbeitskonflikte
Belästigungssituationen am Arbeitsplatz können die Gesundheit des Mitarbeiters, der das Opfer ist, ernsthaft beeinträchtigen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um solche Situationen zu verhindern und zu beenden. Manchmal wird eine sofortige Entlassung des Mobbers erforderlich sein.
Bei Arbeitskonflikten hat er eine Hilfs- und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Grundsätzlich darf er keinen der Beteiligten entlassen, ohne vorher die geeigneten Maßnahmen ergriffen zu haben.
Bei Mobbing oder sexueller Belästigung kann es vorkommen, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, aber in der Lage ist, eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber zu finden.
Ist er dann vor einer Kündigung zur Unzeit geschützt? Das Bundesgericht hat diese heikle Frage entschieden! Eine solche Entlassung ist jedoch riskant und wird wahrscheinlich als missbräuchlich eingestuft, wenn der Arbeitgeber keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat.
Missbräuchliche Kündigung
Eine Kündigung aus einem Grund, der in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers begründet ist, wie z. B. sein Charakter oder seine Schwangerschaft, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als missbräuchlich eingestuft.
Der Arbeitgeber muss mehr Rücksicht auf seine älteren Arbeitnehmer nehmen. Grundsätzlich muss er sie vor einer Entlassung abmahnen.
Religion am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Religionsfreiheit seines Arbeitnehmers respektieren. Diese Freiheit kann jedoch manchmal mit den legitimen Interessen des Arbeitgebers kollidieren, z. B. wenn das Tragen eines Kopftuchs Kunden des Unternehmens stören könnte oder wenn der Arbeitnehmer regelmäßig zum Beten abwesend ist.
Kleidung
Die Kleidung eines Arbeitnehmers ist Teil seiner Persönlichkeit. Der Arbeitgeber kann die Extravaganz seiner Angestellten einschränken, wenn es um das Image des Unternehmens oder um die Vermeidung von Unfällen geht. Er muss Richtlinien erlassen, insbesondere um Situationen sexueller Belästigung zu verhindern.
Gratifikation
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er einem bestimmten Mitarbeiter einen Bonus gewährt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber den meisten seiner Angestellten eine Gratifikation zahlt, aber einem bestimmten Mitarbeiter ohne stichhaltige Gründe keinen Bonus gewährt, riskiert er eine Verletzung der Persönlichkeit des Mitarbeiters.
Urlaub
Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht durch eine finanzielle Entschädigung ersetzen. Anders ist die Situation, wenn der Arbeitsvertrag endet.
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Personen aus ungerechtfertigten Gründen unterschiedlich behandelt werden. Diese Diskriminierung kann während des Einstellungsgesprächs, bei der Entlohnung, bei einer Beförderung oder bei einer Entlassung vorkommen und ist unzulässig.
Befreiung von der Arbeitspflicht
Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber bei einer Entlassung frei, den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht zu befreien, insbesondere wenn er befürchtet, dass der Arbeitnehmer die Beziehungen zu den Kunden verschlechtern könnte. In sehr speziellen Fällen verletzt eine solche Befreiung die Persönlichkeit des Arbeitnehmers.
Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber sollte das Arbeitszeugnis in einer dem Arbeitnehmer gegenüber wohlwollenden Weise verfassen. Andernfalls riskiert er, haftbar gemacht zu werden.
Der Arbeitgeber darf das Arbeitszeugnis auf keinen Fall als Druckmittel verwenden, z. B. damit der Arbeitnehmer auf rechtliche Schritte verzichtet.