Kündigungen und Arbeitsverträge im Schweizer Recht
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit besagt, dass jede Partei das Arbeitsverhältnis ohne Einschränkungen und ohne besonderen Grund beenden kann. Aber Vorsicht: Zu diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Kündigung während der Probezeit, während eines Vertrags mit Mindest- oder Höchstdauer, fristlose Kündigung oder auch Massenentlassung: Für diese Kündigungen gelten besondere Regeln. Der Arbeitgeber muss außerdem darauf achten, dass er keine missbräuchliche Kündigung begeht.
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
- Vertragsfreiheit und Kündigung
- Kündigung vor Arbeitsantritt
- Kündigung während der Probezeit
- Ende des Vertrags mit Mindestdauer
- Ende des Vertrags mit maximaler Dauer
- missbräuchliche Kündigung
- diskriminierende Kündigung
- Kündigung wegen der Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts
- Vergeltungsurlaub
- Bedingungen für eine fristlose Entlassung
- Straftaten, Drohungen und fristlose Entlassung
- Begriff der Massenentlassung und Konsultationsverfahren