Mitarbeiterabend
Begriff
Weihnachtsfeiertage oder die Abschiedsparty eines Kollegen sind gute Gelegenheiten, sich einen entspannten Personalabend unter Kollegen zu gönnen. Trotz der lockeren Atmosphäre ist ein Mitarbeiterabend immer noch eine geschäftliche Veranstaltung.
Der Arbeitnehmer kann sich kein unangemessenes Verhalten erlauben, z. B. auf dem Tisch zu tanzen oder einer Kollegin an den Hintern zu fassen. Der Arbeitgeber muss seinerseits Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Dinge aus dem Ruder laufen.
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen, auch während eines Mitarbeiterabends. Während einer Betriebsfeier kann es jedoch zu Ausschreitungen kommen, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Vorfälle zu verhindern, z. B. unangemessene Äußerungen oder Gesten, Fahren unter Alkoholeinfluss. Andernfalls kann er haftbar gemacht werden.
Verantwortung des Arbeitnehmers
Der Mitarbeiter muss seinerseits auf sein Verhalten achten, das genauso vorbildlich sein muss wie an seinem Arbeitsplatz. Übermäßiger Alkoholkonsum, aufreizende Kleidung, unangebrachtes Verhalten oder Verhaltensweisen, die eine sexuelle Belästigung darstellen könnten, sind absolut zu unterlassen.
Der Arbeitgeber kann Sanktionen gegen den Arbeitnehmer ergreifen, um seine Kollegen zu schützen. Er muss schnell reagieren, insbesondere wenn Bilder oder Videos im Internet kursieren, da diese dem Image des Unternehmens schaden können.