Massenentlassung, obligatorischer oder fakultativer Sozialplan, Streik
Bei einer Massenentlassung zielt das Konsultationsverfahren auf die Aushandlung eines Sozialplans ab. Wenn sich dieser Dialog verkrampft, greifen die Gewerkschaften ein, und es kommt zum Streik. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Wenn der Arbeitgeber innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern entlassen möchte, muss das Verfahren der Massenentlassung eingehalten werden. Der Arbeitgeber kann bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn die Mitarbeiter auf die Massenentlassung mit einem Streik reagieren.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- kumulative Bedingungen für eine Massenentlassung
- Mindestanzahl an Urlaubstagen
- Aktionsfrist von 30 Tagen
- Konsultationsverfahren
- Vorschläge der Arbeitnehmer
- obligatorischer oder fakultativer Sozialplan
- Streik und Maßnahmen zu seiner Beendigung
- Folgen eines rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Streiks