Formalität der Rechtsnormen für Massenentlassungen
Angesichts der sich abzeichnenden Energiekrise und der steigenden Inflation zeichnet sich für einige Unternehmen leider das Risiko von Massenentlassungen ab. Einige Schlüssel, um die Komplexität dieses Themas besser zu verstehen.
Die Massenentlassung entspricht einer genauen Definition, und das damit verbundene Verfahren zur Konsultation der Belegschaft ist im Obligationenrecht speziell geregelt. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Entlassung als kollektiv gilt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Mindestzahl von Mitarbeitern innerhalb kurzer Zeit beendet. Die Anzahl der Kündigungen, die ausgesprochen werden müssen, um von einer Massenentlassung auszugehen, variiert je nach Größe des Unternehmens.
Wenn ein Arbeitgeber eine Massenentlassung plant, ist er gesetzlich verpflichtet, zunächst ein Verfahren zur Konsultation der Belegschaft einzuhalten. Der Arbeitgeber muss formale Schritte einhalten, sonst riskiert er, dass die Entlassungen als missbräuchlich eingestuft werden.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hat die Belegschaft das Recht, Vorschläge zu machen, um Entlassungen zu vermeiden, indem sie die Anzahl der Entlassungen verringert, oder die Folgen der Entlassungen durch einen Sozialplan, wie im Gesetz vorgesehen, abzumildern.
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
- Massenentlassung
- Verfahren zur Konsultation der Belegschaft
- Meldung an das kantonale Arbeitsamt
- Folgen einer Massenentlassung
- Erstellung eines fakultativen oder obligatorischen Sozialplans
- Risiko von missbräuchlichen Entlassungen