Der Lehrvertrag, ein Vertrag wie kein anderer
In der Schweiz werden jedes Jahr mehr als zweihunderttausend Lehrverträge unterzeichnet. Die Gewährleistung einer optimalen Ausbildung der Lernenden ermöglicht es den Unternehmen, den Nachwuchs zu sichern. Aufgrund seines besonderen Ausbildungsziels unterliegt der Lehrvertrag besonderen Regeln.
Die Lehre ist ein Vertrag, durch den sich der Arbeitgeber verpflichtet, einen Lehrling für eine berufliche Tätigkeit auszubilden. Der Lehrvertrag unterliegt besonderen Regeln mit dem Ziel, den Auszubildenden zu schützen.
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
- Abschluss und Form des Lehrvertrags
- Unterscheidung zwischen Lehrvertrag, Praktikumsvertrag und Unterrichtsvertrag
- Schutz der Persönlichkeit des Auszubildenden
- Unzulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch
- Arbeitsdauer, Stundenplan, Nacht- und Sonntagsarbeit
- Kündigung des Lehrvertrags
- Entlassung und unmittelbare Kündigung Begriff der schweren Verfehlung im Rahmen der Lehre