Kurzarbeit
Begriff
Bei besonderen Ereignissen, wie insbesondere einer Wirtschaftskrise oder einer Pandemie, kann es vorkommen, dass sich die Geschäfte eines Unternehmens vorübergehend verlangsamen oder dass das Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise einstellt. Dieser Arbeitsausfall kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein.
Wenn dieser Arbeitsausfall vorübergehend und in der Branche unüblich ist, kann der Arbeitgeber Leistungen der Arbeitslosenversicherung für seine Angestellten beantragen, um Entlassungen zu vermeiden.
Kurzarbeit
Wenn ein Unternehmen einen Arbeitsausfall erleidet, der eine bestimmte Schwelle überschreitet, kann es für seine Angestellten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragen. Diese Leistungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Werden sie bewilligt, wird der Arbeitnehmer teilweise oder ganz von der Arbeit freigestellt. Er erhält für diese Zeit des Arbeitsausfalls 80 % seines Gehalts.
Covid-19-Epidemie/Pandemie
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie haben die Behörden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Während dieser Krisenzeit läuft die Wirtschaft auf Sparflamme.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Geschäfte schließen, die Verbraucher sind weniger bereit, ihr Geld auszugeben, Grenzschließungen erschweren die Anlieferung von Rohstoffen ... Sie können sich auf das Arbeitsvolumen der Angestellten auswirken. Unter bestimmten Bedingungen können in solchen Situationen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragt werden.
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie konnten diese Leistungen auch für Beschäftigte mit einer gefährdeten Gesundheit beantragt werden. Sie wurden hingegen nur gewährt, wenn der Arbeitgeber tatsächlich keine Arbeitsmethode oder Aufgaben anbieten konnte, die die Gesundheit dieser Mitarbeiter angemessen schützten.