22 Jan., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Urlaub zur Betreuung eines kranken Kindes nach Schweizer Recht

22 Jan., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Der Winter bringt eine Reihe von saisonbedingten Arbeitsunfähigkeiten mit sich, wie z. B. Stürze beim Skifahren, Grippe, Erkältungen, ganz zu schweigen von der Zunahme der Fälle von COVID-19. Wenn der Mitarbeiter am Bett seines kranken Kindes bleiben muss, hat er unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Beurlaubung.

Das Kind des Mitarbeiters muss nicht nur krank oder verunfallt sein, sondern auch eine Betreuung durch den Mitarbeiter erfordern. Um Anspruch auf diesen Urlaub zu haben, muss der Mitarbeiter eine Reihe von Bedingungen erfüllen und dem Arbeitgeber bestimmte Informationen zur Verfügung stellen.

Es stellt sich auch die Frage, wer Anspruch auf diesen Urlaub hat, wenn beide Elternteile arbeiten.

Wird dieser Urlaub nur bei einer neuen Erkrankung oder auch bei einem Rückfall gewährt?

Ist die Anzahl der Male, für die der Mitarbeiter Urlaub beanspruchen kann, begrenzt?

Die Bezahlung von Urlaub für die Betreuung eines kranken Kindes wirft heikle Fragen auf.

Es ist zu unterscheiden zwischen Urlaub für die Betreuung eines kranken Kindes und Urlaub für die Betreuung eines Kindes mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

  • Urlaub zur Betreuung eines kranken Kindes
  • Bedingungen und Dauer des Urlaubs für die Betreuung eines kranken Kindes
  • Umfang des Urlaubs für die Betreuung eines kranken Kindes
  • Urlaub für ein Kind mit schweren gesundheitlichen Schäden

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