Kleidung im Schweizer Recht: Wo hört die Freiheit auf?
Die Wahl der Kleidung durch den Arbeitnehmer ist eine persönliche Freiheit, die in der Verfassung verankert ist. Aber Vorsicht: Wenn eine Kleidung die Sicherheit am Arbeitsplatz oder das Image des Unternehmens beeinträchtigt, ist diese Freiheit nicht uneingeschränkt.
Die Kleidung wird von den Angestellten als Mittel zur freien Meinungsäußerung genutzt. Sie kann mit der Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit am Arbeitsplatz kollidieren oder dem Image des Unternehmens schaden. Welche Grenzen und Einschränkungen gibt es bei der Wahl der Kleidung?
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Persönliche Freiheit und Meinungsfreiheit
- Sicherheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Persönliche Schutzkleidung und -ausrüstung
- Schutz vor sexueller Belästigung
- Image des Unternehmens
- Uniform
- Kleidung bei Kundenkontakt
- auffällige religiöse Symbole
- Betriebsordnung