Image des Unternehmens

Interessen

Das Unternehmen muss sich auf dem Markt positionieren und sich vor Kunden und Lieferanten von seiner besten Seite zeigen können. Das Image des Unternehmens wird in der Regel von den Mitarbeitern und nicht nur vom Arbeitgeber vermittelt.

Ihr Verhalten kann jedoch manchmal zu wünschen übrig lassen und diesem Image schaden. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um seine Interessen zu wahren.

Angemessene Kleidung erforderlich

Wenn ein Arbeitnehmer mit Kunden oder Lieferanten in Kontakt kommt, repräsentiert er den Arbeitgeber und das Image des Unternehmens. Der Arbeitgeber kann ihm grundsätzlich eine Kleiderordnung vorschreiben. Diese Weisungsbefugnis ist eingeschränkter, wenn der Arbeitnehmer keinen Sichtkontakt zur Außenwelt hat.

Während das Tragen eines Hosenanzugs oder einer Krawatte kein Problem darstellt, ist es problematischer, eine bestimmte Farbe der Unterwäsche vorzuschreiben.

Soziale Netzwerke

In der relativen Intimität der sozialen Netzwerke glaubt sich der Arbeitnehmer geschützt. Manchmal erlaubt er sich, unanständige Äußerungen zu machen, seinen Arbeitgeber zu kritisieren oder vertrauliche Fakten preiszugeben, die dem Image des Unternehmens schaden könnten. Der Arbeitgeber muss im Vorfeld handeln. Er kann Sanktionen gegen einen Mitarbeiter verhängen, der ein solches Verhalten an den Tag legt.

Firmenfeier

Firmencocktail bedeutet oft eine entspannte Atmosphäre und ein Glas Alkohol. Es handelt sich jedoch um eine geschäftliche Veranstaltung. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Ausrutscher zu vermeiden. Andernfalls kann ein alkoholisierter Angestellter, der auf dem Tisch tanzt, anzügliche Lieder singt oder einer Kollegin an den Hintern fasst, den Arbeitgeber haftbar machen und dem Image des Unternehmens schaden.

Mobbing und sexuelle Belästigung

Mobbing oder sexuelle Belästigung sind schwerwiegende Verhaltensweisen. Sie beeinträchtigen das Arbeitsklima und können beim Opfer zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

Um die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen und das Image des Unternehmens zu wahren, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um solchen Situationen vorzubeugen und sie schnell zu beenden.

Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, kann ein Sicherheitsrisiko für seine Kollegen und für betrunkene Dritte darstellen. Er kann seine Arbeit oft nicht ordnungsgemäß ausführen oder erlaubt sich, ungebührliche Äußerungen zu machen. Diese Verhaltensweisen können dem Image des Unternehmens schaden.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer entlassen, in besonders schweren Fällen sogar mit sofortiger Wirkung.

Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit kann jedoch als Krankheit angesehen werden und somit ein inhärenter Bestandteil der Persönlichkeit des Arbeitnehmers sein. Der Arbeitgeber muss wachsam sein. Wenn er einen Arbeitnehmer aus einem personenbezogenen Grund entlässt, ist das Risiko einer missbräuchlichen Entlassung nie gut.

Liebe am Arbeitsplatz

Romanzen am Arbeitsplatz, an der Kaffeemaschine, sind keine Seltenheit. Diese Beziehungen sind Teil der Privatsphäre des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber grundsätzlich respektieren muss.

Wenn diese Beziehungen jedoch in die Brüche gehen, wird die Situation schnell problematisch. Von Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung bis hin zu Streitigkeiten vor Kunden oder Lieferanten: Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Image des Unternehmens zu wahren.

Religion

Manche Kunden und Lieferanten mögen es vielleicht nicht, wenn sie mit auffälligen Zeichen konfrontiert werden, insbesondere mit dem Tragen eines Kopftuchs. Das Unternehmen möchte möglicherweise religiöse Neutralität wahren.

Diese Interessen des Arbeitgebers können mit der Religionsfreiheit des Arbeitnehmers kollidieren, die der Arbeitgeber grundsätzlich respektieren und schützen muss. In einem bestimmten Fall zu wissen, ob die Interessen am Image des Unternehmens über der Religionsfreiheit des Arbeitnehmers stehen, ist alles andere als einfach.

Kann der Arbeitgeber einer Sekretärin verbieten, ein Kopftuch zu tragen? Wie steht es mit einer Führungskraft oder einer Buchhalterin? Darf er das Tragen eines Kopftuchs verbieten, aber das Tragen eines christlichen Kreuzes erlauben?

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