Hausfriedensbruch

Begriff

Die Räumlichkeiten eines Unternehmens und in geringerem Maße auch die unmittelbare Umgebung von Gebäuden werden durch die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über den Wohnsitz geschützt. Personen, die sich unrechtmäßig Zutritt zu einer Wohnung verschaffen, die ihnen nicht gehört, können strafrechtlich verfolgt werden.

Vereinigungsfreiheit

Die in der Bundesverfassung verankerte Vereinigungsfreiheit ermöglicht es den Menschen, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht. Sie können auch ihre Meinung äußern und für die Gewerkschaft, die sie unterstützen, werben.

Es kommt immer wieder vor, dass Gewerkschaften den Arbeitgeber fragen, ob sie Zugang zum Unternehmen erhalten dürfen, um die Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren oder Flugblätter zu verteilen. Wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, oder bei Arbeitskonflikten wie einem Streik, erlauben sich die Gewerkschaften manchmal, ohne die Zustimmung des Arbeitgebers in das Unternehmen einzudringen oder sich in der Nähe des Unternehmens zu postieren, um den Zugang zum Unternehmen zu verhindern.

In bestimmten Situationen kann es sich dabei um Hausfriedensbruch im Sinne des Strafgesetzbuchs handeln. 


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