Gewissens-, Überzeugungs- und Religionsfreiheit am Arbeitsplatz nach Schweizer Recht
Religion fällt grundsätzlich in den Bereich der Privatsphäre. Dennoch geben Mitarbeitende ihre Überzeugungen nicht auf, wenn sie die Bürotür durchschreiten. Wie sollte man mit religiösen Einfällen am Arbeitsplatz umgehen?
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht, das von der Bundesverfassung geschützt wird. Diese Freiheit, seine Religion auszuüben und seine religiösen Überzeugungen zum Ausdruck zu bringen, kann im Arbeitsverhältnis durch die überwiegenden Interessen des Unternehmens eingeschränkt werden.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Schutz der Glaubensfreiheit am Arbeitsplatz
- Richtlinien des Arbeitgebers in Bezug auf die Religion am Arbeitsplatz
- Recht, seine religiösen Überzeugungen zu zeigen, und Grenzen
- Bedingungen für die Rechtmäßigkeit eines Verbots, ein Kopftuch zu tragen
- Gebetsraum am Arbeitsplatz
- Gleichbehandlung
- Arbeitskonflikte im Zusammenhang mit Religion
- Verantwortung des Arbeitgebers bei Konflikten am Arbeitsplatz