Gewerkschaft

Begriff

Eine Gewerkschaft ist traditionell eine Vereinigung, in der Arbeitnehmer zusammengeschlossen sind. Ihr Ziel ist es, ihre Rechte und gemeinsamen Interessen zu verteidigen. Die Vereinigungsfreiheit und damit auch die Freiheit, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht, ist in der Bundesverfassung verankert.

Manchmal Vertragspartner in einem Tarifvertrag, manchmal Unterstützung der Arbeitnehmer bei einem Streik: Die Gewerkschaft tritt in der Arbeitswelt punktuell und oftmals von den Arbeitgebern ungern gesehen auf.

Entlassung

Die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einer Gewerkschaft weckt beim Arbeitgeber manchmal die Befürchtung, dass der Mitarbeiter mehr Forderungen stellt oder seine Rechte geltend macht. Hat er das Recht, ihn aus diesem Grund zu entlassen?

Kollektiver Arbeitsvertrag

Ein kollektiver Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern und einer Gewerkschaft der Arbeitnehmer. Er soll die Arbeitsverhältnisse zwischen den Arbeitnehmern, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, und den Arbeitgebern, die an dem kollektiven Arbeitsvertrag gebunden sind, regeln. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung mit einer Gewerkschaft ist erforderlich, um bestimmte Arbeitsmodalitäten einzuführen, insbesondere den Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeit.

Streik

Wenn es zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern zu Spannungen kommt und der soziale Dialog ins Stocken gerät, greifen die Arbeitnehmer manchmal zum Streik, um den Arbeitgeber zum Einlenken zu bewegen. Ein Streik in der Schweiz unterliegt zahlreichen Gültigkeitsbedingungen.

Insbesondere muss der Streik darauf abzielen, Arbeitsbedingungen zu erreichen, die durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden können. Ein solcher Vertrag kann jedoch nur von einer Gewerkschaft und nicht von den Beschäftigten eines Unternehmens geschlossen werden, selbst wenn sie sich zusammenschließen. Ein Streik ist daher nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft unterstützt wird.

Zugang von Gewerkschaften im Unternehmen

Grundsätzlich steht es jedem frei, einer Gewerkschaft beizutreten oder eine solche zu gründen. Dabei handelt es sich um die Vereinigungsfreiheit, die in der Bundesverfassung verankert ist.

Es kommt jedoch immer häufiger vor, dass eine Gewerkschaft Zugang zu den Räumlichkeiten eines Unternehmens verlangt, um die Arbeitnehmer zu informieren oder einen Dialog mit dem Arbeitgeber zu führen. Manchmal postiert sich die Gewerkschaft in der Nähe des Unternehmens, um Flugblätter zu verteilen, ohne dass der Arbeitgeber dem zustimmt. Kann der Arbeitgeber dies verhindern?