Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Gesundheitsschutz
Der Arbeitgeber ist der Garant für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Er hat die Pflicht, die Persönlichkeit sowie die physische und psychische Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Der Arbeitgeber muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um jegliche Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Homeoffice
Homeoffice ist bei Arbeitnehmern und einigen Unternehmen beliebt. Sie erspart den Beschäftigten lästige Fahrten und steigert die Produktivität der Mitarbeiter. Homeoffice ist besonders im Rahmen einer Pandemie wie der Covid-19-Pandemie geeignet, um die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen.
Wenn sie übereilt eingeführt wird, kann sich Homeoffice jedoch auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken, insbesondere wenn das Büro und die Geräte am Wohnort des Mitarbeiters nicht ergonomisch sind. Der Arbeitgeber muss darauf reagieren.
Pandemie/Epidemie/Covid-19
Wenn eine Pandemie die Schweiz trifft, muss der Arbeitgeber Massnahmen zum Schutz seiner Angestellten ergreifen. Mitarbeitende, die besonders gefährdet sind, geniessen einen besonderen Schutz.
Die Bekämpfung einer Pandemie rechtfertigt jedoch nicht alle Massnahmen des Arbeitgebers, insbesondere wenn diese die Persönlichkeit des Arbeitnehmers verletzen könnten. Die Forderung, zu wissen, wohin der Arbeitnehmer in den Urlaub fährt, oder das Messen der Temperatur der Mitarbeiter vor dem Betreten der Räumlichkeiten sind heikle Mechanismen, die nicht immer rechtmäßig sind.
Dasselbe gilt für einen Arbeitgeber, der seine Angestellten zu Impfungen verpflichten möchte, auch wenn dies dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und der Verringerung von Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne im Unternehmen dient.
Auszubildende und junge Arbeitnehmer
Junge Arbeitnehmer befinden sich noch in der Entwicklung und sind manchmal anfälliger als andere Mitarbeiter. Der Arbeitgeber hat eine erhöhte Pflicht, ihre Gesundheit und ihre Persönlichkeit zu schützen. Er muss auf ihre Arbeitszeiten achten, dafür sorgen, dass sie keine gefährlichen Arbeiten verrichten müssen und dass sie keinen schlechten Einflüssen im Unternehmen ausgesetzt sind.
Vorstellungsgespräch
Bevor ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellt, möchte er sich manchmal vergewissern, dass der Bewerber gesund ist. Bei solchen Fragen besteht die Gefahr, dass die Privatsphäre des Bewerbers verletzt wird.
Fragen zum Gesundheitszustand des Bewerbers sind nur dann zulässig, wenn sie einen direkten Bezug zu der geplanten Stelle haben. Die Zulässigkeit der Frage bestimmt, welche Sanktionen der Arbeitgeber ergreifen kann, wenn der Arbeitnehmer während des Vorstellungsgesprächs auf eine Frage nach seinem Gesundheitszustand gelogen hat.
Arbeitsunfälle
Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern Anweisungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen geben und dafür sorgen, dass sie diese befolgen, insbesondere wenn sie Zugang zu gefährlichen Maschinen haben. Andernfalls riskiert er, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass seine Angestellten arbeitsfähig sind. Er muss reagieren, wenn ein Arbeitnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, den Ramadan befolgt oder krank zur Arbeit kommt. Andernfalls kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden.
Mutterschaft und Stillen
Schwangerschaft und Stillzeit sind Zeiten, in denen die Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres Kindes besonders gefährdet ist. Die Mitarbeiterin genießt einen besonderen Schutz ihrer Gesundheit.
Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Gesundheit oder die ihres Babys gefährden könnten. Tätigkeiten, die körperlich besonders anstrengend sind oder bei denen die Arbeitnehmerin giftigen Stoffen ausgesetzt ist, sind ihr untersagt.
Die Arbeitnehmerin hat auch Anspruch auf flexiblere Arbeitszeiten und mehr Pausen. Nachtarbeit ist ihr für einen bestimmten Zeitraum untersagt.
Ein Arbeitgeber, der eine schwangere oder stillende Frau nicht so beschäftigen kann, dass ihre Gesundheit nicht gefährdet wird, muss ihr für einen bestimmten Zeitraum 80 % ihres Lohns zahlen.
Sexuelle und psychische Belästigung sowie Konflikte am Arbeitsplatz
Situationen wie sexuelle Belästigung, Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz haben negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer, die davon betroffen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Verhaltensweisen vorzubeugen und sie zu beenden. Er muss eine Richtlinie gegen Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz erlassen, in der das Vorgehen bei Problemen und die Sanktionen festgelegt sind.
Berwachung
Die Bekämpfung von Diebstählen oder Internetmissbrauch am Arbeitsplatz oder die Überwachung der Produktivität der Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber ist versucht, am Arbeitsplatz eine Überwachung einzurichten. Diese Überwachungssysteme können jedoch die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen, die sich oft unter Druck gesetzt oder ausgespäht fühlen. Der Arbeitgeber muss ein strenges Verfahren und strenge Bedingungen einhalten, bevor er ein solches Überwachungssystem einrichtet. Er muss vorab ein Überwachungsreglement verfassen, das sich an das vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erlassene Verfahren hält.
Firmenfeier
Trotz der oft lockeren Atmosphäre ist eine Firmenfeier immer noch eine geschäftliche Veranstaltung. Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um Unfallrisiken am Arbeitsplatz oder auf dem Heimweg der Angestellten zu verhindern, insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist.
Geschäftsreise
Die Pflicht des Arbeitgebers endet nicht, wenn der Arbeitnehmer auf Geschäftsreise ist. Der Arbeitgeber muss insbesondere sicherstellen, dass das Land, in das der Mitarbeiter geschickt wird, keine Gesundheitsrisiken birgt.
Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nicht in Überstunden ersticken und dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen erhalten. Der Arbeitgeber muss besonders wachsam sein, wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit ausübt, da die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen schnell überschritten werden können.
Auch wenn eine vereinfachte Aufzeichnung oder ein Verzicht auf die Aufzeichnung der Arbeitszeit gilt, bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Angestellten nicht aufgrund von Überlastung an Burnout erkranken.
Urlaub
Damit sich der Arbeitnehmer erholen kann, muss er Urlaubstage erhalten, an denen er nicht arbeiten muss. Die Urlaubstage durch Geldleistungen zu ersetzen, ist nur unter ganz besonderen Umständen möglich.