Geschäftliche Vertretung

Problematik

Wenn ein Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht hat, ist es für den Arbeitgeber unmöglich, alles allein zu bewältigen. Er benötigt vertrauenswürdige Mitarbeiter, die das Unternehmen repräsentieren. Je nach den Bedürfnissen des Unternehmens und der Hierarchiestufe des Mitarbeiters kann es sein, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mehr oder weniger weitgehende Vertretungsbefugnisse einräumen möchte.

Unterscheidungen

Der Handlungsbevollmächtigte und der Prokurist weisen gewisse Ähnlichkeiten auf. Beide haben das Recht, das Unternehmen zu vertreten und in seinem Namen bestimmte Rechtshandlungen vorzunehmen. Das Unternehmen ist grundsätzlich an die Handlungen des Prokuristen und des Handlungsbevollmächtigten gebunden. Der Unterschied zwischen diesen beiden gängigen Figuren des Unternehmens liegt im Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse.

Handelsbevollmächtigter

Der Handelsbevollmächtigte kann das Unternehmen nur bei den üblichen Rechtsgeschäften des Unternehmens vertreten. Ein Verkäufer kann einen Artikel des Unternehmens verkaufen, aber er kann in der Regel nicht im Namen des Unternehmens einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Der Arbeitgeber kann ihm ausnahmsweise eine ausdrückliche Genehmigung erteilen.

Prokurist

Der Prokurist hat eine viel umfassendere Vertretungsbefugnis. Er kann alle Handlungen vornehmen, die nicht gegen den Zweck der Gesellschaft verstoßen.

Die Befugnisse des Prokuristen sind jedoch nicht unbegrenzt. Verträge mit Lieferanten, Verkauf von Immobilien, Kreditaufnahme... Manchmal muss er eine besondere Genehmigung des Arbeitgebers einholen, bevor er bestimmte Rechtshandlungen vornehmen kann.

Handelsregister

Der Prokurist muss in der Regel im Handelsregister eingetragen werden. Der Arbeitgeber kann dort bestimmte Einschränkungen der Vertretungsbefugnis des Arbeitnehmers anmerken.

Diese öffentliche Eintragung kann wichtige Folgen haben, insbesondere für das Schicksal des Vertrags, wenn der Bevollmächtigte einen Vertrag abschließt, der über seine Vollmachten hinausgeht.

Entzug von Vollmachten

Wenn der Arbeitgeber das Vertrauen in den Prokuristen oder den Handlungsbevollmächtigten verliert, wird er alle seine Rechte zur Vertretung des Unternehmens entziehen wollen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er feststellt, dass der Prokurist seine Befugnisse weit überschreitet.

Kann sich der Arbeitnehmer gegen die Aufhebung seiner Vertretungsrechte für das Unternehmen wehren?