Führungskräfte

Begriff

Der Begriff der Führungskraft ist weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung formal definiert. Nach der Rechtslehre übernimmt eine Führungskraft mehr Verantwortung und hat eine Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Mitarbeitern.

Von einer Führungskraft wird erwartet, dass sie qualitativ hochwertigere Arbeit leistet und mehr Zeit investiert als ein normaler Mitarbeiter. Dieser Mehraufwand wird in der Regel durch ein höheres Gehalt, die Aussicht auf einen Bonus oder zusätzliche Urlaubstage ausgeglichen.

Überstunden

In der Regel werden Überstunden durch Freizeit ausgeglichen oder mit einem Stundensatz von 125 % vergütet. Aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen wird von einer Führungskraft jedoch erwartet, dass sie mehr leistet als die im Unternehmen übliche Norm und bereit ist, Überstunden zu leisten.

Eine Führungskraft kann somit rechtsgültig auf jeglichen Ausgleich für Überstunden verzichten, sofern diese pauschal in ihrem Gehalt enthalten sind. Diese Vereinbarung muss jedoch schriftlich getroffen werden. Heikel ist die Situation, wenn der Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit vorsieht !

Mehrarbeit

Sofern die Führungskraft keine hohe Führungsposition innehat, hat sie immer das Recht auf Ausgleich für ihre Mehrarbeit. Diese Mehrarbeit entspricht den Stunden, die über die im Arbeitsgesetz festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit hinaus geleistet werden. Die Führungskraft hat nicht das Recht, darauf zu verzichten.

Arbeit außerhalb des Büros

Aufgrund ihrer größeren Verantwortung müssen Führungskräfte manchmal auch abends oder während ihres Urlaubs E-Mails oder Akten bearbeiten. Je nach Unternehmen kann es sein, dass die Führungskraft Geschäftsreisen unternehmen oder Geschäftsessen haben muss. Die Frage, ob es sich dabei um Arbeitszeit handelt, die vergütet werden muss, ist heikel.

Gesundheitsschäden

Aufgrund ihrer größeren Verantwortung neigen Führungskräfte schnell dazu, Überstunden anzuhäufen und ohne Rücksicht auf Verluste zu arbeiten. Die Jagd nach Bonuszahlungen setzt sie manchmal zusätzlich unter Druck. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf ihre Gesundheit zu achten, insbesondere auf die psychische Gesundheit. Wenn er zulässt, dass eine Führungskraft beruflich ausbrennt, bis hin zur Arbeitsunfähigkeit oder zum Burnout, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.

Sorgfalts- und Treuepflicht

Die Führungskraft genießt eine privilegierte Stellung im Unternehmen. Sie vertritt den Arbeitgeber gegenüber Kunden oder Lieferanten. Der Arbeitgeber muss ein erhöhtes Vertrauen in ihn haben können. Die Führungskraft muss sich einwandfrei verhalten und kleiden, sei es am Arbeitsplatz oder auch in sozialen Netzwerken. Diese erhöhte Verantwortung wird insbesondere bei der Frage berücksichtigt, ob eine fristlose Entlassung gerechtfertigt ist oder nicht. 

Vertretung des Unternehmens

Aufgrund ihrer Position innerhalb des Unternehmens werden Führungskräfte manchmal als Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte bezeichnet. Dürfen sie alle möglichen Geschäfte im Namen des Unternehmens abschließen? Nicht unbedingt !

Außerdem bedeutet die herausgehobene Stellung von Führungskräften, dass sie in direktem Kontakt mit der Außenwelt stehen und das Image des Unternehmens repräsentieren. Der Arbeitgeber kann bei ihnen in Bezug auf ihre Kleidung strenger sein als bei anderen Mitarbeitern.

Wettbewerbsverbotsklausel

Aufgrund seiner Funktion wird der leitende Angestellte häufig in Herstellungs- und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsstrategien und die Organization des Unternehmens eingeweiht. Er unterliegt einer erhöhten Geheimhaltungspflicht. Jede konkurrierende Tätigkeit, die eine Führungskraft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausüben könnte, ist geeignet, dem Unternehmen erheblichen Schaden zuzufügen.

Um einen möglichen Schaden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern, kann der Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag der Führungskraft eine Klausel über ein Konkurrenzverbot aufnehmen. Um gültig zu sein, muss diese Klausel in Bezug auf Ort, Zeit und Art des Geschäfts angemessen begrenzt sein. Um wirksam zu sein, muss die Klausel einen umfassenden Sanktionsmechanismus vorsehen, der strengen formalen Anforderungen genügt.