Diebstahlverdacht und fristlose Entlassung nach Schweizer Recht
Ein Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wird verdächtigt, aus der Kasse gestohlen oder eine Veruntreuung zum Nachteil des Arbeitgebers oder Arbeitgeberin begangen zu haben. Kann ein solcher Verdacht eine fristlose Entlassung rechtfertigen?
Der Arbeitgeber/die Arbeitnehmerin kann den Arbeitsvertrag aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos kündigen. Es muss dem Arbeitgeber/er Arbeitnehmerin nicht zuzumuten sein, den Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin während der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Heikel ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin einer strafbaren Handlung gegen seinen/ihren Arbeitgeber/Arbeitgeberin verdächtigt wird.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Begriff des wichtigen Grundes bei der fristlosen Entlassung
- Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung
- Diebstahl, Bestechung, Veruntreuung
- strafbare Handlungen
- Verdacht auf eine Straftat
- Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen muss
- Bedenkzeit, um zu handeln