Fristlose Entlassung in all ihren Formen
Vertrauensbruch, Diebstahl, Internetmissbrauch, Trunkenheit am Arbeitsplatz, zu spätes Erscheinen, falsche Stempel - all dies sind inakzeptable Verhaltensweisen, die zu einer fristlosen Entlassung führen können. Die Gültigkeit einer solchen Kündigung ist jedoch an restriktive Bedingungen geknüpft.
Aufgrund seiner Sorgfalts- und Treuepflicht muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin jedes Verhalten unterlassen, das den Interessen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin schaden könnte. Verstößt er/sie gegen diese Pflicht, riskiert er oder sie, das für das Arbeitsverhältnis wesentliche Vertrauensverhältnis zu brechen, und muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In vielen Situationen ist eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich.
Damit eine fristlose Entlassung zulässig ist, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin über einen wichtigen Grund verfügen. Um festzustellen, ob ein wichtiger Grund vorliegt, müssen alle Umstände des hoffentlich eintretenden Falles berücksichtigt werden. Ein Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers, Streitigkeiten, Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder eine missbräuchliche Nutzung des Internets können in bestimmten Fällen eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht
- Schwere Pflichtverletzungen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin
- Fristlose Entlassung
- Wichtige Gründe
- Vorherige Verwarnung
- Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
- Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern
- Spätes Erscheinen, das den reibungslosen Ablauf des Unternehmens stört
- Konsum von Alkohol und/oder Drogen am Arbeitsplatz
- Vom Mitarbeiter/von der Mitarbeiterin begangene Straftaten
- Missbrauch des Internets am Arbeitsplatz
- Falsche Stempelung