Den Arbeitgeber in den Medien kritisieren
Wenn ein Unternehmen wegen einer Reorganisation, seiner Lohnpolitik oder Konflikten am Arbeitsplatz in die Schlagzeilen gerät, suchen die Medien hartnäckig nach Aussagen von Arbeitnehmern. Aber Vorsicht: Kritik an den Arbeitsbedingungen oder am Arbeitgeber kann teuer werden.
Der Mitarbeiter hat eine Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Er muss jedes Verhalten unterlassen, das dessen Interessen schaden und seinen Ruf schädigen könnte.
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bei Mitarbeitern, Kunden, in den Medien, im Internet oder in sozialen Netzwerken kritisiert oder verunglimpft, muss er je nach den Umständen mit einer fristlosen Entlassung rechnen. Dasselbe gilt für das öffentliche Arbeitsrecht.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Sorgfalts- und Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- fristlose Entlassung aus wichtigem Grund
- Abmahnung
- Kritik am Arbeitgeber in den Medien oder in sozialen Netzwerken