Freiwilligenarbeit
Arbeitsvertrag
Im Rahmen eines Arbeitsvertrags verpflichtet sich der Mitarbeiter für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit, gegen Bezahlung im Dienste eines Arbeitgebers zu arbeiten. Das Gehalt ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags. Die Arbeitsleistung muss immer vergütet werden.
Freiwilligenarbeit
Hingegen ist es üblich, dass Personen unentgeltlich Leistungen erbringen, und zwar auf freiwilliger Basis für gemeinnützige Organisationen, humanitäre Organisationen, Hilfswerke oder für Angehörige. In einem solchen Fall gibt es keinen Arbeitsvertrag und der Freiwillige hat keinen Anspruch auf eine Vergütung. Dies ist auch dann der Fall, wenn er eine berufliche Tätigkeit ausübt und im gleichen Umfeld wie Arbeitnehmer arbeitet.
Missbrauch
Es muss jedoch auf die Gefahr des Missbrauchs geachtet werden. Ein Arbeitgeber, der nicht über das Budget für eine bestimmte Stelle verfügt, könnte versucht sein, auf Freiwilligenarbeit zurückzugreifen, um Löhne einzusparen. Im Streitfall kann der Richter dies als verschleierten Arbeitsvertrag werten und dem Mitarbeiter Lohn und Urlaubsschutz zusprechen.
Vereinbarung
Wenn sich die Parteien über die ehrenamtliche Tätigkeit einigen wollen, wird dringend empfohlen, eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen. In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen und Modalitäten der Freiwilligenarbeit festgelegt. Je nach der persönlichen Situation des Freiwilligen muss dieser sich selbst gegen Unfälle versichern.
Praktikum
Ein Praktikum ist keine Freiwilligenarbeit. Unter bestimmten Umständen und je nach Dauer muss es vergütet werden.