Feiertage

Begriff

Der 1. August, der Nationalfeiertag, ist der einzige gemeinsame eidgenössische Feiertag für die ganze Schweiz. Jeder Kanton hat das Recht, eine bestimmte Anzahl von Feiertagen pro Jahr zu bezeichnen, die dazukommen. Diese Feiertage sind dem Sonntag gleichgestellt.

Arbeit

Die Feiertage haben den Zweck, dass der Arbeitnehmer an den religiösen oder traditionellen Feiertagen seines Kantons teilnehmen kann. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber von ihm nicht verlangen, an diesem Tag zu arbeiten.

Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber jedoch bei den zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Es ist zu beachten, dass einige Unternehmen das Recht haben, ihre Angestellten an Feiertagen ohne Bewilligung zu beschäftigen.

Bezahlung

Gemäss der Bundesverfassung ist der 1. August für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch zu bezahlen. In Bezug auf die kantonalen Feiertage ist die Situation schwieriger.

Die meisten Angestellten werden an den Feiertagen Anspruch auf ihren Lohn haben. Dies wird nicht immer der Fall sein, insbesondere bei Angestellten, die im Stunden- oder Akkordlohn bezahlt werden.

Tag, an dem normalerweise nicht gearbeitet wird

In manchen Jahren fallen einige Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag oder auf einen Tag, an dem normalerweise nicht gearbeitet wird.

Kann ein Mitarbeiter einen freien Tag nachholen oder bezahlt werden, wenn der 1. August auf einen Sonntag fällt? Hat ein Mitarbeiter, der normalerweise von Dienstag bis Freitag arbeitet, Anspruch darauf, am Bettagsmontag bezahlt zu werden?

Kompensationsarbeit

Der Arbeitgeber kann nicht einseitig von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie einen Feiertag durch Mehrarbeit kompensieren. Auf Verlangen des Mitarbeiters, insbesondere wenn dieser an dem Feiertag nicht bezahlt wird, kann er sein Einverständnis geben, dass der Mitarbeiter die ausgefallene Zeit nachholt.

Krankheit

Grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, hat er das Recht, den Urlaub später nachzuholen. Wie verhält es sich mit Feiertagen? Kann ein Mitarbeiter, der am 25. Dezember wegen einer Grippe ans Bett gefesselt ist, einen zusätzlichen Urlaubstag verlangen?

Urlaub

Es kommt vor, dass ein Feiertag in den Urlaub des Arbeitnehmers fällt. Wird der Feiertag auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers angerechnet? Ist die Situation dieselbe, wenn der fragliche Feiertag auf einen Sonntag fällt?

Interkantonal

Wenn der Arbeitnehmer nicht am gleichen Ort wie der Firmensitz arbeitet oder in mehreren Kantonen tätig ist, handelt es sich um eine interkantonale Situation. Da die Kantone ihre Feiertage frei wählen können, ist die Frage, welche Feiertage der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewähren muss, heikel.

Religiöse Feiertage

Die Feiertage basieren weitgehend auf den traditionellen Religionen der Kantone, d. h. der katholischen und der protestantischen Religion. Damit Arbeitnehmer unterschiedlicher Konfessionen ihre religiösen Feiertage begehen können, räumt ihnen das Arbeitsgesetz das Recht auf Urlaub ein, um an diesen Feiertagen teilzunehmen.

Die Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl von Tagen im Voraus darüber informieren. In der Regel müssen sie die verlorene Arbeitszeit innerhalb einer bestimmten Frist ausgleichen.