Entsandter Arbeitnehmer

Definition

Internationale Unternehmen müssen häufig Mitarbeiter für eine gewisse Zeit in ihre Niederlassungen im Ausland entsenden, sei es, um Mitarbeiter vor Ort auszubilden oder um Ausnahmesituationen zu bewältigen. Wenn diese Mitarbeiter in ein Land entsandt werden, das Mitglied des Abkommens über die Freizügigkeit ist, handelt es sich um eine Entsendung von Arbeitnehmern.

Prozess

Eine Entsendung eines Arbeitnehmers in ein fremdes Land kann nicht improvisiert werden! Der Entsendungsprozess kann manchmal sehr mühsam sein. Man muss an alles denken! Der Abschluss einer Entsendevereinbarung ist unerlässlich.

Sozialversicherungen

Während der gesamten Entsendungsdauer bleibt der Mitarbeiter beim Schweizer Unternehmen angestellt. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit regelt im Detail die anwendbare Gesetzgebung und das Sozialversicherungssystem, dem der Arbeitnehmer unterstellt ist. AHV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge... Die Sozialversicherungen können schnell zu einem Kopfzerbrechen führen.

Entsendung in die Schweiz

Wenn es sich um einen EU-Bürger handelt, der in die Schweiz entsandt wird, unterliegt er ebenfalls dem Abkommen über den freien Personenverkehr. Grundsätzlich kontrolliert die Schweiz weder die Ankunft dieser Bürger noch ihre Lohn- oder Arbeitsbedingungen.

In einer solchen Situation besteht die Gefahr des Lohndumpings. Ein Schweizer Unternehmen könnte ausländische Arbeitnehmer ins Land holen, weil diese bereit sind, für einen Preis unterhalb des Marktniveaus zu arbeiten. Um solche Missbräuche zu verhindern, hat die Schweiz Maßnahmen gegen Lohndumping ergriffen. Der Arbeitgeber riskiert viel, wenn er sich nicht an die vorgesehenen Mindestlöhne hält.