Geschenke von Dritten
Geschenke von Kunden oder Lieferanten
Manchmal erhält ein Mitarbeiter ein Geschenk von einem Kunden oder Lieferanten, zu dem er eine gute Geschäftsbeziehung hat. Eine Flasche Wein, ein Präsentkorb, ein Geldbetrag, Rabatte, Einladungen... Die Möglichkeiten, wie ein besonders zufriedener Kunde einem Mitarbeiter für seine Dienste danken kann, sind vielfältig.
Wert des Geschenks
Übliche Geschenke von geringem Wert sind unproblematisch. Der Arbeitnehmer darf sie annehmen, sofern sein Arbeitsvertrag oder die Betriebsordnung nichts anderes vorsieht.
Rückgabepflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alles, was er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erhält, an den Arbeitgeber zurückzugeben, mit Ausnahme von üblichen Geschenken. Denn der Arbeitnehmer muss aufgrund seiner Sorgfalts- und Treuepflicht jedes Verhalten unterlassen, das den Interessen des Arbeitgebers schaden könnte.
Bestechung
Wenn das Geschenk des Kunden oder Lieferanten eine bestimmte Summe erreicht, kann die Situation heikel werden. Wenn ein Arbeitnehmer Bestechungsgelder annimmt oder fordert, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen.
Wenn ein Kunde oder Lieferant eine Bestechung anbietet, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren und die Bestechung abzulehnen.
Bestechung - eine vom Strafgesetzbuch geahndete Straftat
Wenn ein Angestellter einen ungerechtfertigten Vorteil fordert oder annimmt, kann er sich unter bestimmten Bedingungen der passiven Privatbestechung schuldig machen. Jeder Vorteil, der erheblich ist oder gegen die Betriebsordnung verstößt, stellt einen nicht gerechtfertigten Vorteil dar.
Damit der Straftatbestand erfüllt ist, muss der Vorteil für die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung angenommen oder gefordert werden, die mit der Tätigkeit des Mitarbeiters in Zusammenhang steht und gegen seine Pflichten verstößt. Der Mitarbeiter muss noch über die Entscheidungskompetenzen verfügen, um das Unternehmen zu bevorzugen, das ihm einen ungerechtfertigten Vorteil angeboten oder angenommen hat.