Die Folgen eines Diebstahls am Arbeitsplatz
Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage gibt mehr als ein Viertel der Befragten zu, schon mindestens einmal etwas am Arbeitsplatz gestohlen zu haben: Vertrauensverhältnis zerstört.
Aufgrund seiner Sorgfalts- und Treuepflicht darf sich ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin nicht so verhalten, dass er oder sie die Interessen seines/ihres Arbeitgebers verletzt und ihm einen wirtschaftlichen Schaden zufügt. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin mit Sanktionen rechnen.
Wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin einen Diebstahl zum Nachteil seines oder ihres Arbeitgebers begeht, stellt sich die Frage, inwieweit Diebstahl ein Grund für eine fristlose Entlassung sein kann.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers
- Diebstahl durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zum Nachteil des Arbeitgebers, von Kollegen und Kunden
- Schwerer Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Gerechte Gründe für die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der beim Diebstahl ertappt wurde
- Diebstahl von geringem Wert