Cybermobbing in sozialen Netzwerken im Schweizer Recht
Mit dem Aufschwung der sozialen Netzwerke ist das Internet zum Schauplatz neuer Formen von Mobbing geworden. Wie geht man mit Cybermobbing um, das mit privaten Kommunikationsmitteln außerhalb des Arbeitsplatzes begangen wird?
Jede Form von Belästigung ist geeignet, die Persönlichkeit und die Gesundheit des betroffenen Mitarbeiters zu beeinträchtigen. Ein Arbeitgeber, der angesichts einer Belästigungssituation nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, ist haftbar.
In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:
- Situationen von psychologischer Belästigung/Mobbing
- Begriff der sexuellen Belästigung
- Situationen von Cybermobbing
- Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit der Angestellten
- Maßnahmen, die in Fällen von Belästigung/Cybermobbing zu ergreifen sind
- Richtlinien des Arbeitgebers
- Betriebsordnung
- Einführung eines Verfahrens, das im Falle von Belästigung zu befolgen ist
- Richtlinie für die Nutzung von Internet und E-Mail
- Sanktionen Opfer/Mobber
- unbegründete Anschuldigungen