5 Nov., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Befreiung von der Arbeitspflicht nach Schweizer Recht

5 Nov., 2024 von Marianne Favre Moreillon

Wenn der Vertrag von einer der beiden Parteien gekündigt wird, kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiter zu beschäftigen. Die Befreiung von der Arbeitspflicht unterliegt vielen Feinheiten.

Kann sich der Arbeitnehmer gegen die Entlassung aus der Arbeitspflicht wehren? Welche Auswirkungen hat eine Freistellung auf das Arbeitsverhältnis? Ist es dem Arbeitnehmer freigestellt, vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle anzutreten? Kann der Arbeitgeber während der Freistellungsphase die Inanspruchnahme von Urlaub und den Ausgleich von Überstunden anordnen? Kann er unter bestimmten Umständen verlangen, dass der Arbeitnehmer den Dienst wieder aufnimmt?

Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:

  • Befreiung von der Arbeitspflicht
  • Verpflichtung des Arbeitnehmers, die tatsächliche Arbeit einzustellen
  • Recht des Arbeitgebers
  • Widerspruch des Arbeitnehmers gegen seine Entlassung aus der Arbeitspflicht
  • Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses während der Kündigungsfrist
  • Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers
  • Recht auf Lohnfortzahlung 
  • Erstattung von Spesen
  • Rückgabe des Arbeitsmaterials
  • Antritt einer neuen Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist und deren Folgen
  • Urlaubsantritt während der Freistellung 
  • Ausgleich von Überstunden

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